Schulsanitäter

Aufgabenbereich:

Wir unterstützen die Schulleitung bei der Wahrnehmung von Erste-Hilfe-Maßnahmen auf dem Schulgelände. Nicht nur im schulischen Alltag, sondern auch bei diversen schulischen Veranstaltungen, wie z. B. Schulfasching, Bundesjugendspiele, Fußballturnier, etc. sind wir dabei!

Voraussetzungen:
Sehr gut wäre eine gewisse Vorbildung und ein echtes Interesse am Helfen. Ein gesundes Selbstbewusstsein und ein angstfreier Umgang im Helfen ist von Vorteil.

Erste Hilfe

a) Kurse für 10. Klässler/-innen als Zulassungsvoraussetzung für den Führerschein.
b) Grundlegende Maßnahmen

Schulsanitäter

Unsere 13 wichtigsten “Basics“ für Euch zusammengefasst:

  • Jeder ist dazu verpflichtet 1. Hilfe zu leisten (§323c Strafgesetzbuch)
  • Eigenschutz vor Fremdschutz
  • Anschauen, Ansprechen, Anfassen (AAA)
  • Nicht ansprechbar? Atemkontrolle! (Hören-Sehen-Fühlen)
  • Atmung vorhanden? Stabile Seitenlage und Notruf absetzen!
  • Atmung nicht vorhanden? Notruf und HLW (30 Kompressionen und 2 Beatmungen im Wechsel)
  • Ansprechbar? Entsprechend der Situation handeln!
  • Notruf absetzen (112)
  • Sportverletzung: PECH-Regel (Pause-Eis-Compression-Hochlagern)
  • Nasenbluten: Mund auf – Kopf nach vorne unten – Nacken kühlen!
  • Kleine Verbrennungen: sofort kühlen! Große Verbr.: keimfrei abdecken!
  • Herzinfarkt (Schmerzen in der Brust und Ausstrahlen auf den Arm) Oberkörper aufrecht lagern und freimachen, sofort Notruf absetzen!
  • Schlaganfall (Erinnerungslücken und Lähmungen im Gesicht) Oberkörper aufrecht lagern, sofort Notruf absetzen!

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